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Wer trägt die Umzugskosten bei Arbeitslosigkeit?

Unter diesen bestimmten Umständen bekommt man finanzielle Unterstützung.

Wer trägt die Umzugskosten bei Arbeitslosigkeit?

Umziehen beim Erhalt von Arbeitslosengeld I

Die Höhe der Kosten für die Wohnung werden beim Bezug vom Arbeitslosengeld l nicht berücksichtigt. Trotzdem muss jemand, der Arbeitslosengeld l in Anspruch nimmt, seinen Umzug im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit melden. Der Grund hierfür ist, dass der Bezug der Leistung an die Vermittlungstätigkeit der Behörde gebunden ist. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger auf dem Postweg ständig erreichbar sein muss. Das wird sogar so genau genommen, dass die Leistungen ab Zeitpunkt des Umzugs bis zur erfolgten Umzugsmeldung gestoppt werden können, falls das Amt nicht informiert werden würde. Sollte schon Arbeitslosengeld für diese Zeitspanne gezahlt worden sein, muss dieses sogar an das Amt zurückgezahlt werden. Falls der Umzug nicht binnen 6 Wochen gemeldet wird, verfällt die Arbeitslosmeldung und es muss erneut ein Antrag gestellt werden. Wenn aber durch den Umzug in eine anderen Ortschaft zukünftig eine andere Dienststelle zuständig ist, wird diese nach rechtzeitig erfolgter Umzugsmeldung durch die alte Stelle informiert und die Leistungen werden ohne Ausfälle weitergezahlt. Du bekommst dann nach dem Umzug einen Termin von der zuständigen Dienststelle. Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit ist die Umzugsmeldung per Fax, per E-Mail oder per Post möglich und muss mindestens 7 Tage vor dem Umzugstag erfolgen.

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten

Die Kosten, die bei einem Umzug entstehen, können unter gewissen Bedingungen durch die Agentur für Arbeit übernommen werden, es besteht aber kein Anspruch darauf. Normalerweise ist die Kostenübernahme im Zuge des § 44 SGB III durchführbar, indem es um die Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget für Arbeitslose, Ausbildungsplatzsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende geht. In diesem Zusammenhang entscheidet die zuständige Dienststelle auf Anfrage, ob überhaupt eine Leistung und welche Art gewährt wird.

Der Umzug während man Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht

Eine-Person-tragt-einen-Umzugskarton

Wer das sogenannte Hartz IV bezieht, bekommt neben den Regelleistungen dementsprechend Hilfsbeträge für die Unterkunft und die Heizung sowie unter Umständen auch für Mehrbedarfe. In Deutschland sind die Summen für die Unterkunft aber nicht einheitlich geregelt, sondern sie werden individuell im Sinne von § 22a SGB II (Sozialgesetzbuch II) entschieden. Bewilligt das jeweilige Amt die wirklich entstehenden Kosten als passend, werden diese komplett übernommen. Falls die Miete und die Heizung mehr kosten, kann der Fehlbetrag zu den anerkannten Kosten bis zu 6 Monaten lang weiter übernommen werden. In der Regel verlangt dann das Jobcenter die Senkung der Unterkunftskosten, beispielsweise durch Untervermietung oder durch den Umzug in eine preiswertere Wohnung.

Das sollte ein Hartz IV Empfänger vor einem Umzug beachten

Oft ist es einer der folgenden Gründe, die jemanden dazu bewegen umzuziehen:

  • Die Kosten für die jetzige Unterkunft sind zu hoch und werden durch das Jobcenter nicht in voller Höhe bezahlt
  • Umzug wegen Antritts einer Arbeits- oder eine Ausbildungsstelle
  • Jetzige Wohnung ist beispielsweise wegen Schimmel an den Wänden nicht mehr bewohnbar
  • Der Eigentümer hat denn Mietvertrag nicht weiter verlängert
  • Man braucht eine grössere Wohnung

Im Grund spielt es überhaupt keine Rolle, weswegen man umzieht, das Jobcenter muss auf jeden Fall benachrichtigt werden, damit der Leistungsanspruch nicht verloren geht. In einigen Fällen führt das wegen der momentanen angespannten Wohnungssituation zu Problemen: Oft muss derjenige, der eine Wohnung gefunden hat, zügig reagieren und zusagen, da es noch jede Menge anderer Interessenten hierfür gibt. Für Bezieher von Hartz IV ist es vor allem wichtig, als erstes die Zusage des Jobcenters zu bekommen. Wenn die Zusage aber zu lange dauert, vergeben einige Eigentümer die Wohnung währenddessen an einen anderen Interessenten. Das Jobcenter ist allerdings nach § 22 SGB II, Absatz 4 zur Zusage verpflichtet, falls die neuen Unterkunftskosten im Rahmen sind.

Wann das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt

Das Jobcenter übernimmt nicht in allen Fällen die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung. Meistens entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter darüber, welche Kostenübernahmen vom Jobcenter getätigt werden. Wenn der Umzug zum Beispiel dringlich ist, um die Kosten für die Bleibe zu senken, wird die Kostenübernahme oft bewilligt.

Der Umzug aus dem Elternhaus

Solltest du Hartz IV beziehen und jünger als 25 Jahre sein, gelten besondere Regeln, wenn du aus deinem Elternhaus ausziehen möchtest. Das Jobcenter übernimmt nur dann die Kosten für die Unterkunft und die Heizung, wenn es spezielle Gründe für den Auszug gibt. Im Vorfeld musst du dir aber eine Zusicherung des Leistungsträgers einholen, der den Grund für deinen Auszug prüfen wird. Somit soll verhindert werden, dass Menschen unter 25 Jahren den Leistungsbezug speziell herbeiführen. Triftige Gründe sind:

  • Du ziehst um, weil du einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle an einem anderen Ort angenommen hast
  • Im Elternhaus gibt es soziale Probleme, die ein zukünftiges Zusammenleben unmöglich machen

In der Regel müssen die Gründe nachgewiesen werden, beispielsweise durch einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag. Wenn du ohne die Bejahung des Jobcenters umziehst, erhältst du nur einen verminderten Betrag des Regelbedarfs. Zum 1. Januar 2018 wurden für Menschen zwischen 18 bis 24 Jahren, die ohne die Bejahung des Jobcenters umgezogen sind, 332 Euro festgelegt. Ebenso werden in diesem Fall keine Zuschüsse für die Erstausstattung der Wohnung gewährt.

Wichtig: Der Gesetzgeber sieht in § 22 SGB II, Absatz 5 für Menschen unter 25 Jahren vor, dass die vorherige Bejahung für den Umzug nicht unbedingt notwendig ist, wenn der Umzug aufgrund der Eingliederung in den Arbeitsmarkt geschieht und wichtige Gründe das Einholen der Bejahung verhindert haben. An dieser Stelle wird leider nicht weiter erwähnt, um welche Gründe es sich hierbei handelt.

Fazit

Ganz egal, ob du Leistungen vom Jobcenter oder vom Arbeitsamt erhältst, du musst dich bei einem Umzug in jedem Falle an bestimmte Regeln halten, um deinen Leistungsanspruch weiterhin zu erhalten. Einen Umzug beim Bezug von Hartz IV musst du in der Regel genehmigen lassen, aber beim Bezug des Arbeitslosengelds I ist das nicht erforderlich. In Ausnahmefällen können die Kosten durch die zuständigen Ämter übernommen werden.

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FAQ:

Wie viel finanzielle Umzugsunterstützung bekommt man bei Hartz 4?
Es werden höchstens Kosten in Höhe von 4.500 Euro für den kompletten Umzug erstattet – für Umzüge ins Ausland sind es sogar 5.200 Euro. Diese Summen werden aber in den seltensten Fällen erstattet. Beträge zwischen 500 und 1.500 Euro sind eher realistisch.

Wie berechnet man die Kosten für einen Umzug ?
In der Regel kann man für jeden Kubikmeter (m³) Umzugsgut mit etwa 25 Euro rechnen. Beispiel: Der Inhalt einer 4-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von 105 m² wird in etwa zu rund 50 m³ Umzugsgut. Der Umzugsgrundpreis liegt hier bei ungefähr 1250 Euro.

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