Umzugskosten berechnen und Steuern sparen

Umzugskosten absetzen: So holen Sie sich bares Geld zurück

Ein Umzug kostet nicht nur Nerven, sondern meistens auch eine ordentliche Stange Geld.

Umzugskosten absetzen: So holen Sie sich ca. 1.000 € zurück

Ein Umzug kostet nicht nur Nerven, sondern meistens auch eine ordentliche Stange Geld. Zwischen Kautionszahlungen, neuen Möbeln und dem Umzugsunternehmen schrumpft das Bankkonto schneller, als man „Wohnungsübergabe“ sagen kann. Doch es gibt einen Lichtblick: Das Finanzamt zieht bei Ihren Umzugskosten mit – wenn Sie wissen, an welchen Stellschrauben Sie drehen müssen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast deutlich senken und sich im besten Fall über 1.000 € zurückholen.

Privat oder beruflich? Der feine Unterschied

Bevor Sie die Quittungen sortieren, müssen wir klären, in welche „Schublade“ Ihr Umzug fällt. Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen zwei Szenarien:

  • Der beruflich veranlasste Umzug: Sie ziehen um, weil Sie einen neuen Job antreten, versetzt wurden oder sich Ihr täglicher Arbeitsweg um mindestens 30 Minuten (pro Strecke!) verkürzt. Hier ist der Fiskus besonders großzügig.
  • Der rein private Umzug: Sie ziehen in eine schönere Gegend oder vergrößern sich. Auch hier gibt es Geld zurück, allerdings in einem anderen Bereich der Steuererklärung.

 Damit Sie am Ende auch wirklich jeden Euro absetzen können, erstellen wir Ihnen bei Home2Home eine finanzamt-konforme Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten – lassen Sie sich hier Ihr unverbindliches Angebot für einen steueroptimierten Umzug erstellen.

Beruflicher Umzug: Die Werbungskosten-Karte ziehen

Wenn der Job der Grund für den Standortwechsel ist, zählen die Kosten zu den Werbungskosten. Das ist der Jackpot der Steuererklärung, da diese Kosten unbegrenzt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.

Was Sie absetzen können:

  • Fahrtkosten für Besichtigungstermine (30 Cent pro Kilometer).
  • Maklergebühren für Mietwohnungen.
  • Doppelte Mietzahlungen (für bis zu sechs Monate, falls Sie die alte Wohnung nicht rechtzeitig loswerden).
  • Transportkosten durch ein Umzugsunternehmen.

Welche Arbeiten genau steuerlich begünstigt sind, hat die Finanzverwaltung in einem Anwendungsschreiben präzisiert, das als Leitfaden für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Dient.

Privater Umzug: Haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen

Professionelle Umzugshelfer entladen Möbel vom LKW

Die meisten Umzüge sind privat – aber keine Sorge, Sie gehen nicht leer aus! Hier greift der Joker der haushaltsnahen Dienstleistungen.

Sie können 20 % der Arbeitskosten des Umzugsunternehmens direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen (maximal 4.000 € pro Jahr). Wichtig: Das gilt nur für die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht für das Material (wie Kartons).

  • Beispiel:Wenn die Umzugsfirma 2.000 € für das Schleppen und Transportieren berechnet, mindert das Ihre Steuerlast direkt um 400 €.

Die Umzugskostenpauschale: Geld ohne Belegschlacht

Hier wird es für viele spannend. Wer beruflich umzieht, kann neben den großen Posten wie dem Lkw auch „sonstige Umzugsauslagen“ geltend machen. Dazu gehören das Umschreiben des Personalausweises, Trinkgelder für die Helfer oder der Einbau der Küche.

Statt jede Quittung für eine Glühbirne zu sammeln, gibt es die Umzugskostenpauschale. Ab dem 1. März 2024 liegt diese für Singles bei 964 € und für jede weitere Person im Haushalt (Partner, Kinder) bei zusätzlich 643 €. Das Beste daran: Diese Beträge erkennt das Finanzamt ohne Nachweise an, solange der Umzug beruflich begründet ist.

Die genaue Höhe der Umzugskostenpauschale wird regelmäßig angepasst; die aktuellen Werte und detaillierten Sätze für Ledige und Familien können Sie direkt im offiziellen BMF-Schreiben des Bundesfinanzministeriums einsehen.

Häufige Fehler: Was Sie auf keinen Fall vergessen sollten

Belege für Umzugskosten am Computer sortieren

Damit das Finanzamt den Rotstift stecken lässt, beachten Sie diese drei Regeln:

  1. Kein Bargeld: Zahlen Sie die Rechnung des Umzugsunternehmens unbedingt per Überweisung. Barzahlungen (auch gegen Quittung) erkennt das Finanzamt bei haushaltsnahen Dienstleistungen grundsätzlich nicht an.
  2. Rechnung splitten: Achten Sie darauf, dass auf der Rechnung Arbeitskraft, Fahrtkosten und Material getrennt ausgewiesen sind. Nur so ist ersichtlich, welcher Teil steuerlich begünstigt ist.
  3. Nachweise aufbewahren: Auch wenn Sie die Pauschale nutzen, sollten Sie die Grundbelege (Mietvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers) griffbereit haben.

 

Ihr Umzug, Ihr Steuervorteil: Mit Home2Home ziehen Sie cleverer um!

Ein Umzug ist mehr als nur der Transport von Kisten – er ist eine Investition in Ihr neues Kapitel. Doch warum sollten Sie diese Kosten alleine tragen? Während Sie sich auf Ihr neues Zuhause freuen, sorgen wir dafür, dass Ihr Umzug nicht nur reibungslos verläuft, sondern auch vor dem Finanzamt standhält.

Warum Home2Home der richtige Partner für Ihren Steuer-Bonus ist:

  • Transparenz, die das Finanzamt liebt: Wir erstellen Ihnen detaillierte Rechnungen, in denen Arbeits- und Fahrtkosten strikt von Materialkosten getrennt sind. Das ist die Grundvoraussetzung, damit Sie Ihre Steuererklärung ohne Rückfragen einreichen können.
  • Keine Barzahlungen, volle Sicherheit: Bei uns zahlen Sie sicher per Rechnung oder Überweisung. Nur so erkennt das Finanzamt die haushaltsnahen Dienstleistungen an und erstattet Ihnen bis zu 20 % der Lohnkosten zurück.
  • Full-Service ohne Stress: Vom professionellen Möbelabbau bis zum sicheren Transport – wir arbeiten so effizient, dass Sie nicht nur Zeit, sondern durch unsere Expertise auch bares Geld sparen.
  • Planungssicherheit: Mit unseren Festpreisangeboten wissen Sie schon vor dem ersten Karton genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Keine versteckten Gebühren, keine bösen Überraschungen.

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Ein professioneller Umzug mit Home2Home zahlt sich gleich doppelt aus: Sie genießen einen entspannten Tag ohne Rückenschmerzen und holen sich gleichzeitig einen erheblichen Teil der Kosten über die nächste Steuererklärung zurück.

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Fazit:

Ein Umzug ist teuer, aber mit der richtigen steuerlichen Einordnung holen Sie sich einen beachtlichen Teil der Investition zurück. Ob Sie als Single die Pauschale beim Jobwechsel nutzen oder als Familie die Handwerkerleistungen der Umzugsfirma absetzen – es lohnt sich fast immer. Unser Tipp: Legen Sie direkt am Tag des Umzugs einen digitalen Ordner an und fotografieren Sie alle Belege sofort ab. So wird die nächste Steuererklärung zum Kinderspiel und die „Umzugskasse“ füllt sich wie von selbst.

FAQs:

1. Kann ich auch die Kosten für private Umzugshelfer (Freunde und Familie) absetzen?

Das ist ein klassischer Stolperstein. Rein rechtlich können Sie Ihren Freunden keine „Lohnkosten“ bezahlen und diese von der Steuer absetzen, da es sich um eine private Gefälligkeit handelt. Aber: Wenn Sie Verpflegung kaufen oder als Dankeschön ein Essen spendieren, sind das leider ebenfalls keine absetzbaren Posten. Es gibt jedoch einen kleinen Umweg beim beruflichen Umzug: Die Umzugskostenpauschale (siehe oben) ist genau für solche „sonstigen“ Ausgaben gedacht. Damit sind indirekt auch Trinkgelder oder die Pizza für die Helfer abgegolten, ohne dass Sie dem Finanzamt jede einzelne Quittung vorlegen müssen.

2. Was passiert, wenn ich innerhalb eines Jahres zweimal umziehe – erkennt das Finanzamt das an?

Ja, das ist möglich, solange die Gründe plausibel sind. Werden Sie beispielsweise innerhalb der Probezeit erneut an einen anderen Standort versetzt oder ziehen Sie aus beruflichen Gründen um und finden erst sechs Monate später die „endgültige“ Familienwohnung am neuen Ort, können Sie beide Umzüge geltend machen. Wichtig ist hier eine besonders saubere Dokumentation der Gründe, da das Finanzamt bei Mehrfachumzügen innerhalb kurzer Zeit gerne genauer hinschaut, um eine rein private Liebhaberei auszuschließen.

3. Darf ich die Kosten für die Renovierung der alten oder neuen Wohnung ebenfalls absetzen?

Hier muss man differenzieren. Renovierungskosten (Malerarbeiten, Boden verlegen) fallen unter die „Handwerkerleistungen“. Ähnlich wie bei der Umzugsfirma können Sie hier 20 % der Arbeitskosten (bis zu 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr) absetzen. Das gilt sowohl für das „Hübschmachen“ der alten Wohnung zur Übergabe als auch für die Renovierung der neuen Bleibe. Aber Achtung: Materialkosten wie Farbe oder Tapeten sind Privatsache und mindern die Steuerlast nicht – lassen Sie sich die Arbeitsstunden auf der Handwerkerrechnung also immer separat ausweisen.

4. Ich ziehe aus dem Ausland nach Deutschland (oder umgekehrt) – was gibt es hier steuerlich zu beachten?

Ein internationaler Umzug ist oft extrem teuer. Wenn dieser beruflich bedingt ist (z. B. Entsendung oder neuer Job in Deutschland), sind die Transportkosten für das Umzugsgut über die Grenze hinweg voll als Werbungskosten absetzbar. Schwieriger wird es bei der Umzugskostenpauschale: Diese ist bei Auslandsumzügen oft höher oder wird nach anderen Sätzen berechnet. Zudem können Sie Reisekosten für die Wohnungssuche im Zielland und sogar Sprachkurse absetzen, wenn diese zwingend für den neuen Job erforderlich sind.

5. Was ist mit Maklergebühren – werden die beim Immobilienkauf auch vom Finanzamt übernommen?

Hier gibt es leider eine bittere Pille: Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen Miete und Kauf. Maklergebühren für eine Mietwohnung können Sie bei einem beruflichen Umzug problemlos als Werbungskosten absetzen. Kaufen Sie hingegen ein Haus oder eine Eigentumswohnung, zählen die Maklerkosten zu den „Anschaffungsnebenkosten“. Diese können Sie privat nicht von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Sie die Immobilie als Kapitalanlage kaufen und vermieten – dann werden die Kosten über die Abschreibung (AfA) steuerlich relevant.

6. Kann ich Umzugskosten auch dann absetzen, wenn ich gar keine Steuern zahle (z. B. Studenten oder Azubis)?

Das ist ein genialer Trick für die Zukunft: der sogenannte Verlustvortrag. Wenn Sie als Student für das Masterstudium oder das erste Praktikum in eine andere Stadt ziehen, haben Sie oft hohe Ausgaben, aber noch kein Einkommen, das versteuert wird. Sie können die Umzugskosten trotzdem in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt stellt dann einen „Verlust“ fest. Sobald Sie nach dem Studium Ihren ersten richtigen Job antreten und Steuern zahlen, wird dieser Verlust mit Ihrem Gehalt verrechnet, und Sie bekommen die zu viel gezahlten Steuern aus dem ersten Arbeitsjahr zurück.

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