Das müssen Sie beachten, wenn Sie jetzt in der Corona-Krise umziehen möchten
Trotz Corona umziehen – wer aktuell umziehen möchte oder eventuell einen Wohnungswechsel plant, muss womöglich wegen der Corona-Krise etwas umdenken.
Während der Corona-Krise umziehen: das sind die aktuellen Regeln
Kann man aktuell normal umziehen?
In der Regel kann man innerhalb von Bayern umziehen, allerdings ist es auch möglich, zwischen unterschiedlichen Bundesländern umzuziehen. Weiterhin gilt für sämtliche Kontakte die Mindestdistanz von eineinhalb Metern und die geläufigen Hygieneregeln, wie Beispielsweise Händereinigen oder der Verzicht auf das Handgeben. An diese Regeln sollten sich auch selbstverständlich die Umzugshelfer des jeweiligen Umzugsunternehmens halten.
Weiterhin dürfen auch Wohnungsbesichtigungen stattfinden, selbstredend unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie der Hygieneregeln.
Anordnungen für Privatumzüge und Privatrenovierungen
Seit dem 03.01.2023 sind folgende Corona-Maßnahmen in Bayern einzuhalten:
Nichtgenesene und Ungeimpfte: Aktuell bestehen keine Kontaktbeschränkungen. Demensprechend können mehr als 10 Leute am Umzug teilnehmen.
Genesene und Geimpfte: Momentan gibt es keine Kontaktbeschränkungen. Personengruppen mit mehr als 10 Personen dürfen sich gemeinsam am Umzug beteiligen.
Planung: Bei Veränderungen der Infektionszahlen können sich derartige Anordnungen zum Teil plötzlich wieder ändern, was zum Beispiel Ihre Umzugsplanung aus dem Ruder bringen kann. Auf der Internetseite des Robert Koch Institutes, finden Sie die aktuelle Inzidenz Ihrer Stadt.
Gerne können Sie für Ihren geplanten Umzug das Expertenteam von Home2Home kontaktieren. Das Team kennt sich bestens mit den aktuellen Corona-Regeln aus und sorgt für einen reibungslosen Umzug.
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Weitere Fragen:
Ist trotz Corona ein neuer Mietvertrag oder eine Kündigung gültig?
Trotz der Beschränkung durch die Corona-Krise, gelten weiterhin alle vorher und jetzt abgeschlossenen Verträge. Sie können hier nur auf das Entgegenkommen des Vermieters hoffen, wenn beispielsweise ein beabsichtigter Auszugstermin nicht wahrgenommen werden kann. Ein Anrecht, den Mietbeginn angesichts der Corona-Krise nicht zu beginnen, gibt es definitiv nicht.
Kann man vereinbarte Umzüge absagen?
In so einer Situation kommt es auf den Einzelfall an. Ein triftiger Grund wäre zum Beispiel, wenn die Person, die umziehen möchte, in Isolierung ist und in eine Stadt umzieht, die als Risikogebiet eingestuft wurde.
Arbeiten Umzugsfirmen wie gehabt weiter?
Ja, Umzugsfirmen müssen sich unbedingt an die Hygienebestimmungen halten, können aber trotz alledem weiterarbeiten. Da bei einem Umzugsservice keine direkte körperliche Nähe zur Kundschaft notwendig ist, sind Umzugsunternehmen von den bekannten Einschränkungen, die für einige andere Dienstleistungsfirmen gelten, befreit.
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