Arbeit und Umzug

Arbeit und Umzug: So können Sie Job und Wohnortwechsel am sinnvollsten regeln

Als ob ein Umzug nicht schon genug Planung und Stress bedeuteten würde, kommt dann auch noch das Berufsleben dazwischen. Doch kein Grund zur Sorge! Es gibt einige verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Umzug trotz Ihrer Arbeit problemlos durchführen können. Denn wer zwecks der Arbeit umzieht, kann von vorteilhaften Regelungen profitieren.

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Wir erklären Ihnen, wie Sie einen Privatumzug mit der Arbeit gut kombinieren können und welche Abmachungen Sie bei berufsbedingten Umzügen mit Ihrem Chef treffen können.

Zudem klären wir die Frage, ob Personen, die die Wege der Arbeit pendeln nicht doch lieber umziehen sollten.

Ein Wohnungsumzug aus privaten Gründen – das steht Ihnen zu!

Den einen oder anderen wird es vielleicht überraschen, doch laut Bürgerlichem Gesetzbuch und dem Bundesurlaubsgesetz ist ein Umzug kein gravierender Grund für bezahlten Sonderurlaub. Daher besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Sonderurlaub kann man beim Arbeitgeber prinzipiell einreichen. Dieser wird aber oft nur bei sehr wichtigen Argumenten gewährt. Ein Privatumzug zählt nicht dazu. Sogar einer Anfrage für eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit muss der Arbeitgeber nicht stattgeben.

Gibt es für Sie überhaupt eine Möglichkeit, um für den bevorstehenden Umzug einen Tag frei zu nehmen?

Reden Sie mit Ihrem Chef

Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, heißt das nicht, dass Sie nicht dennoch bei Ihrem Chef eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung anfragen dürfen. Vor allem wer bereits länger im Unternehmen tätig ist oder wichtige Gründe für den Privatumzug darlegt, stößt vielleicht auf Verständnis.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug. Eventuell räumt dieser dann eine bezahlte Freistellung ein.

Besprechen Sie sich mit Ihren Arbeitskollegen und fragen Sie sie höflich, ob jemand Ihre Schicht übernehmen oder Sie sogar vertreten kann.

Lässt sich Ihr Chef nicht auf eine bezahlte Freistellung ein, bieten Sie ihm als Alternative an, unbezahlt frei zu nehmen oder ggfls. Überstunden zu leisten.

Wenn es keine andere Möglichkeit gibt: Urlaub nehmen 

Wer sich nicht mit seinem Chef einig werden konnte, hat immer noch die Möglichkeit, einen Urlaubstag einzureichen, um den Wohnungsumzug mit der Arbeit abzustimmen. Haben Sie bitte im Hinterkopf, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Oft können Sie sich nur so wirklich darauf verlassen, am Wunsch- und Umzugstag den Urlaub genehmigt zu bekommen.

Tipp: Nehmen Sie den Urlaubstag so, dass Sie Brückentage ausnutzen können. So können Sie unter anderem noch entspannter umziehen und verbinden den Umzug mit mehreren freien Tagen. Davon profitiert Ihre Familie, Sie und der Geldbeutel!

Umzug für den Job – alles eine Frage des Timings  

Die rechtliche Grundlage unterscheidet sich bei einem berufsbedingten Wohnungsumzug im Vergleich zu einem Privatumzug nicht wirklich viel, wenn überhaupt. Doch einige Chefs zeigen eine wesentlich größere Bereitschaft, Kulanz einzuräumen, findet ein berufsbedingter Wohnungsumzug statt.

Liegt ein Firmen-Wechsel an, und zwischen dem Beginn mit der neuen Arbeit und dem Beenden der alten liegt nur ein Wochenende, zeigen sich neue Arbeitgeber oftmals bereit, Sie bezahlt frei zu stellen. Zumindest ein freier Tag ist durchaus eine realistische Forderung, die Sie dem Chef stellen können, um den Wohnungswechsel und Umzug durchzuführen.

Bessere Verhandlungsbasis bei Wohnungsumzug mit gleichem Unternehmen  

Auch wenn Sie sogar bei der gleichen Firma angestellt bleiben, aber beispielsweise die Zweigstelle wechseln und daher umziehen müssen, geben Arbeitgeber in der Regel eine bezahlte Freistellung. Im juristischen Sprachgebrauch ist dann von einer „vorübergehenden Verhinderung“ die Rede.

Diese „Verhinderung“ bedeutet eine kurze Spanne, meistens die Zeitspanne von einem Tag, die in absehbarer Zeit endet. Die Freistellung erfolgt dann bei Zahlung des vollen Gehalts.

Fragen kostet nichts und kann unter Umständen bares Geld sparen  

Berufsbedingte Umzüge haben einen weiteren Vorteil. Nicht nur, dass Sie sowieso bestimmte Umzugskosten über die Umzugskostenpauschale bei der kommenden Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Einige Chefs bieten an, Umzugskosten zu übernehmen, die aufgrund des Arbeitsplatzwechsels zustande kommen. Das gilt insbesondere bei Fernumzügen.

Tipp: Kommt Ihr Chef damit nicht auf Sie zu, sprechen Sie Ihn unbedingt darüber an. Vor allem wenn Sie einen Umzug am Wochenende erledigen oder sogar während des Urlaubs durchführen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber fragen, ob er sich an den Umzugskosten beteiligen möchte. Immerhin bleibt ihm so Ihre volle Arbeitskraft erhalten.

Pendeln oder umziehen? 

Diese Frage stellt sich fast jeder Berufspendler: Soll ich weiter jeden Tag das Fahrzeug oder die öffentlichen Verkehrsmittel nehmen, um zur Arbeit zu kommen oder ist es doch sinnvoller zum Arbeitsort zu ziehen?

Eine Umfrage brachte das Ergebnis, dass überraschend viele Berufspendler nicht bereit sind, für ihren Arbeit umzuziehen.

Die zwei wichtigsten Gründe sind die geringeren Lebenskosten am Wohnort sowie der familiäre Lebensmittelpunkt. Zu pendeln sei zwar nervig und stressig, doch die Alternative „Umzug“ an den Arbeitsort ziehen nur die Wenigsten in Erwägung.

Warum sich ein Wohnungswechsel doch lohnen kann

Als Pendler zählen all die Personen, die zehn oder mehr Kilometer zum Arbeitsort fahren müssen. Pendelzeiten von bis zu einer Stunde pro Strecke ist keine Seltenheit. Verliert man durch das Pendeln ohnehin bereits viel Zeit, kommen manchmal auch noch unerwartete Ereignisse wie Stau oder Zug-Ausfälle hinzu, die zur zusätzlichen Nervenprobe werden können.

Darunter kann nicht nur das Familienleben und die Freizeit leiden, sondern auch die Gesundheit. Der Pendelstress kann sich unter Umständen sogar auf die Leistungsfähigkeit auswirken. Einige Arbeitgeber wollen sogar, dass vor allem in höheren Verantwortungspositionen, die Arbeitnehmer*innen umziehen, um leistungsfähiger zu sein.

Ein Umzug bedeutet im ersten Augenblick Stress – kann sich aber durchaus auf lange Sicht lohnen 

Sie lassen Angehörige und Freunde zurück, Ihr vertrautes Umfeld ändert sich und geliebte Routinen müssen aufgegeben und neu aufgebaut werden. Ein Wohnortwechsel kann Stress für Geist und Körper sein. Aber oft ist dieser Stress schnell verflogen. Schon nach einigen Monaten gewöhnen Sie sich an die neue Situation.

Jeden Tag zu pendeln ist dauerhafter Stress, der Sie höchstwahrscheinlich Ihr gesamtes Arbeitsleben lang begleiten wird. Aus diesem wichtigen Grund ist ein Umzug an den Arbeitsort tatsächlich häufig die schlauere Entscheidung. Sie kommen stressfrei zu Ihrem Arbeitsplatz und haben vor allem mehr Zeit für Freunde, Familie und für sich selbst. Zudem ist es gut möglich, dass die eingesparten Kosten für das Pendeln die etwas höheren Lebenshaltungskosten ausgleichen.

Umzug für den Job: Rechnung und Belege aufheben für die Einkommenssteuererklärung

Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass derjenige, der berufsbedingt umzieht, viele Umzugskosten steuerlich bei der nächsten Steuererklärung geltend machen kann.

Sie sollten dabei unbedingt zwei Dinge beachten: Manche Umzugskosten können Sie als Werbungskosten abrechnen. Diese sollten Sie mit Quittungen, Rechnungen und Kaufbelegen nachweisen. Weitere Positionen können über die Umzugskostenpauschale angerechnet werden. Diese Umzugskosten müssen Sie allerdings nicht einzeln nachweisen. Wie viel Ihnen wirklich zusteht, regeln die entsprechenden Sätze.

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